Markenrecherche
Das Markenamt prüft im Rahmen einer Markenanmeldung nicht, ob die angemeldete Marke bereits als identische oder ähnliche Marke geschützt ist, also ob eine Verwechslungsgefahr mit bereits bestehenden Markenrechten besteht.
Um eine Kollision mit bereits bestehenden älteren Markenrechten zu vermeiden, ist daher grundsätzlich die Durchführung einer Markenrecherche zu empfehlen.
Auch mit einer Markenrecherche kann nicht jedes Risiko einer Kollision mit bereits vorhandenen Rechten vollständig ausgeschlossen werden. Es kann hierdurch aber erheblich gemindert werden.
Man sollte immer daran denken, dass durch die Neuaufnahme einer Benutzung einer Produktbezeichnung, eines Unternehmensnamens, eines Markennamens oder durch die Anmeldung einer marke ein erhebliches Kostenrisiko entstehen kann, wenn hierdurch ältere Marken- oder andere Kennzeichenrechte verletzt werden.
Vorsicht sollte gelten bei der Inanspruchnahme besonders billiger Markenrechercheangebote. Bei vielen sogenannten Markenrecherchen entpuppt sich das Angebot bei näherer Betrachtung als eine Identitätsrecherche, welche unter Umständen noch nicht einmal alle relevanten Schutzbereiche berücksichtigt.
Relevante Schutzbereiche ermitteln
Eine Markenrecherche sollte in allen für die Markenanmeldung relevanten Markenregistern durchgeführt werden. Bei einer deutschen Markenanmeldung sind das die Bestände der Deutschen Marken, der Gemeinschaftsmarken und die IR-Marken mit Schutzbereich für Deutschland.
Bei internationalen Markenanmeldungen ist eine Recherche in allen relevanten Markenregistern oftmals mit sehr hohen Kosten verbunden. In einem solchen Fall ist abzuwägen, ob eine Markenrecherche auf die Markenbestände der wichtigsten Länder beschränkt werden sollte.
Auch nach ähnlichen Marken sollte recherchiert werden
Schließlich ist grundsätzlich zu empfehlen, die Markenrecherche nicht auf identische Bezeichnungen zu beschränken, sondern auch nach ähnlichen eingetragenen und angemeldeten Marken zu recherchieren. Schließlich kann eine Verwechslungsgefahr auch dann bestehen, wenn Ihre anzumeldende Bezeichnungen nur geringe Abweichungen in Klang oder Schreibweise zu bereits vorhandenen Markenrechten besteht.
Weiterführende Recherchen nach Werktiteln, Unternehmenskennzeichen oder Namensrechten
Auch bereits bestehende Werktitel, Unternehmenskennzeichen oder andere Rechte können eine Kollisionsgefahr begründen. Gegebenenfalls sollten auch diesbezüglich weitergehende Recherchen durchgeführt werden.
Auswertung der Rechercheergebnisse
Insbesondere bei der Recherche nach ähnlichen Bezeichnungen fallen die Markenrechercheergebnisse oftmals sehr umfangreich auf. Diese Ergebnisse müssen ausgewertet und die Verwechslungsgefahr zu den ermittelten Treffern bewertet werden. Hierbei sind verschiedene Aspekte zu beachten, wie z.B. der Grad der Zeichenähnlichkeit und der Grad der Ähnlichkeit hinsichtlich der Waren und Dienstleistungen. Hier ist grundsätzlich zu empfehlen, fachliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da die Auswertung oftmals komliziert ausfällt.


