Gemeinschaftsmarke/ EU-Marke
Auch bei der Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke (EU-Marke) sollte wie bei einer deutschen Markenanmeldung stets eine Markenrecherche in Form einer Ähnlichkeitsrecherche durchgeführt werden.
Besonders zu achten ist auch bei der Gemeinschaftsmarkenanmeldung auf die Wiedergabe der Marke. Nachträgliche Änderungen bei dem Zeichen sind nicht möglich, hier wäre eine neue Gemeinschaftsmarkenanmeldung erforderlich. Besonders relevant ist die konkrete Zeichenform für die rechtserhaltende Benutzung und im Rahmen eines Verletzungsverfahrens.
Bei der Anmeldung der Gemeinschaftsmarke ist anzugeben, für welche Waren bzw. Dienstleistungen die Eintragung erfolgen soll. Die Grundgebühr für eine Markenanmeldung beinhaltet die Anmeldung für insgesamt 3 Klassen. Auch hier ist eine nachträgliche Erweiterung des Waren-/ Dienstleistungsverzeichnisses nicht möglich. Hierfür wäre die Anmeldung einer neuen, zusätzlichen Marke notwendig.
Die amtlichen Kosten des Harmonisierungsamtes für die Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke schlüsseln sich ab dem 31.03.2009 wie folgt auf:
| » Anmeldegebühr inkl. 3 Klassen: |
EUR 1.050,00 |
| » Anmeldegebühr inkl. 3 Klassen (e-filing): |
EUR 900,00 |
» jede weitere Klasse ab
...der 4. Waren-/ Dienstleistungsklasse: |
EUR 150,00 |
Bei Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes kommen weitere Kosten hinzu.