MARKENSCHUTZ

MARKENANMELDUNG













MARKENANMELDUNG ONLINE
Auftrag für die Anmeldung einer deutschen Marke
für bis zu 3 Klassen


Anmeldebedingungen Deutsche Marke für bis zu drei Klassen:

Anwaltshonorar € 80,00 zzgl. MwSt. Hinzu kommen die amtlichen Gebühren in Höhe von € 290,00 (inkl. 3 Klassen ohne Antrag auf beschleunigte Prüfung). Das angegebene Anwaltshonorar gilt ausschließlich für eine Markenanmeldung in bis zu drei Klassen über dieses Onlineformular.

Das angegebene Anwaltshonorar beinhaltet:

Die Erstellung und Abstimmung eines Waren-/ Dienstleistungsverzeichnisses
die Abstimmung, Erstellung und Einreichung des Antrags
die Führung der Standardkorrespondenz
die Überwachung der Fristen
Prüfung und Weiterleitung der Empfangsbescheinigung
Übersendung der Markenurkunde


Nicht enthalten sind eine eingehende Prüfung der Schutzfähigkeit, eine Markenrecherche, die Bearbeitung einer Beanstandung durch das Markenamt wegen bestehender Schutzhindernisse bzw. die Bearbeitung eines Widerspruchsverfahrens. Diese Tätigkeiten bieten wir Ihnen gerne gegen eine gesonderte Vergütung an.

Ein bestimmter Erfolg wie die Eintragung der Marke wird von uns nicht geschuldet



Bitte lassen Sie die mit einem
Stern (
*) gekennzeichneten Felder nicht aus.

Für folgende Bezeichnung soll eine Marke angemeldet werden: *


gewünschte Markenform:



grafische Wiedergabe der Marke bei einer Bildmarke oder eine Wortbildmarke.
Hier können Sie uns die Datei mit der grafischen Widergabe Ihrer Marke im Dateiformat pdf, gif, tif oder jpg zusenden.




Es soll vorab eine Markenrecherche durchgeführt werden.
Wir erstellen Ihnen hierzu ein individuelles Angebot.
Ich möchte zurückgerufen werden.


Firma:
Name: *
Vorname: *
Adresse:
PLZ / Ort: *
E-Mail: *
Telefon: *
Fax:
Betreff: *
* Beschreibung der Waren und/ oder Dienstleistungen, für welche die Marke genutzt werden soll, sowie weitere Hinweise

Eine Klasseneinteilung des Deutschen Patent- und Markenamtes finden Sie hier.
Wichtige Hinweise:
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass aufgrund einer Markenanmeldung weitere erhebliche Kosten entstehen können, wenn hierdurch die Rechte bestehender Marken- und/ oder Kennzeichenrechte verletzt werden.

Inhaber älterer Marken- und/ oder Kennzeichenrechte können gegebenenfalls aufgrund der Markenanmeldung ein förmliches Widerspruchsverahren einleiten, Löschung der Marke begehren oder zivilrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend machen.

Grundsätzlich sollte vor jeder Markenanmeldung zumindest eine Markenrecherche innerhalb der betroffenen Markenbestände nach identischen und ähnlichen angemeldeten und eingetragenen Marken durchgeführt werden.

Bei der Anmeldung einer deutschen Marke sind das die Markenbestände der deutschen Marken, der Gemeinschaftsmarken sowie der International registrierten Marken mit Schutzbereich für Deutschland.

Bei der Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke sind neben den Beständen der deutschen Marken, der Gemeinschaftsmarken und der international registrierten Marken auch die nationalen Register aller 27 EU-Länder zu recherchieren.

Ohne zuverlässige Recherche können von einem Inhaber älterer Marken- und/ oder Kennzeichenrechte nicht nur Unterlassungs- und Löschungsansprüche durchgesetzt werden, sondern auch Schadensersatzansprüche.

Gegebenenfalls sind neben identischen und ähnlichen Marken auch weitergehende Rechte wie Werktitel, Unternehmenskennzeichen oder Namensrechte zu prüfen. Weitere Informationen zur Markenrecherche bekommen Sie hier.

Eine Vorabrecherche mit einer kurzen Prüfung der Schutzfähigkeit Ihrer Marke können Sie hier beauftragen.

Unsere Haftung ist im Falle einer einfachen Fahrlässigkeit beschränkt auf eine Höchstsumme von 1.000.000,00 EUR.

Bitte beachten Sie, dass sich unser Angebot ausschließlich an Unternehmer und nicht an Verbraucher richtet.